Der Berufungsprozess gegen Marius Borg Høiby beginnt am 9. Februar 2027. Das teilte das Berufungsgericht Borgarting in Oslo am 17. September mit. Vorerst sind 16 Verhandlungstage angesetzt, letzter Prozesstag wäre der 5. März 2027. Der 29-jährige Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit war am 15. Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen. Drei Schuldsprüche hat er angefochten, über sie wird neu verhandelt.
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Was bestehen bleibt und was neu verhandelt wird
Das Osloer Bezirksgericht sprach Høiby im Juni in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig. In vier Punkten wurde er freigesprochen, ein Verkehrsdelikt wurde abgetrennt, einen Punkt zog die Staatsanwaltschaft während des Prozesses zurück. Allein die Zusammenfassung des Urteils, die der Vorsitzende Richter Jon Sverdrup Efjestad verlas, umfasste 128 Seiten. Von den 34 Schuldsprüchen hat Høiby drei angefochten.
| Rechtskräftig, unter anderem | Wird neu verhandelt |
|---|---|
| Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana | Vergewaltigung auf Skaugum, Dezember 2018 |
| Schwere Körperverletzung an der sogenannten Frogner-Frau | Vergewaltigung in einer Osloer Wohnung, März 2024 |
| Mehrfache Verstöße gegen ein Kontaktverbot | Misshandlung in einer engen Beziehung (Nora H.) |
| Mehrere Verkehrsdelikte |
Borgarting hatte am 10. September entschieden, die Berufung zuzulassen. Geprüft werden die Schuldfrage, das Strafmaß und die Entschädigung, soweit sie die angefochtenen Punkte betrifft. Insgesamt war Høiby verurteilt worden, 640.000 norwegische Kronen an vier der betroffenen Frauen zu zahlen, umgerechnet rund 55.000 Euro.
Nach norwegischem Recht fällt eine sexuelle Handlung an einer schlafenden oder anderweitig wehrlosen Person unter den Vergewaltigungsparagrafen 291, selbst ohne Geschlechtsverkehr. Beide Verurteilungen, die der 29-Jährige angreift, gehören in diese Kategorie. In beiden Fällen lagen dem Gericht neben den Aussagen der Frauen auch Videoaufnahmen vor, die die Polizei auf Høibys Telefon gefunden hatte.
Von vier angeklagten Vergewaltigungen sprach ihn das Gericht in zwei Fällen frei, darunter im einzigen Fall mit Geschlechtsverkehr. Hinzu kamen zwei Freisprüche wegen Verstoßes gegen ein Kontaktverbot.
Rechtskräftig ist damit auch die Verurteilung für die Gewalttat, mit der die Ermittlungen im August 2024 begannen. Betroffen war eine andere frühere Partnerin, die in norwegischen Medien als Frogner-Frau bezeichnet wird. Nach ihrer Aussage nahm Høiby sie in ihrer Wohnung mindestens viermal in den Würgegriff. Polizeianwalt Andreas Kruszewski, der die Anklage gemeinsam mit Staatsanwalt Sturla Henriksbø vertrat, zitierte dazu vor Gericht aus einem rechtsmedizinischen Text: „Würgen mit den Händen kann zu Bewusstlosigkeit und möglicherweise zum Tod führen, wenn gleichmäßiger Druck über 30 Sekunden bis mehr als zwei Minuten aufrechterhalten wird.“ Dann fügte er hinzu: „Einfacher gesagt: Das ist gefährlich.“
Drei Frauen müssen erneut aussagen
Henriksbø rechnet damit, dass im Berufungsverfahren im Wesentlichen dieselben Beweise vorgelegt werden wie in erster Instanz. Für drei Frauen bedeutet das, dass sie ein zweites Mal aussagen müssen.
Die Anwälte John Christian Elden und Heidi Reisvang vertreten Nora H. sowie eine Frau, die den Fall Skaugum aus dem Jahr 2018 betrifft. Ihre Mandantinnen seien enttäuscht, aber darauf vorbereitet, erneut vor Gericht auszusagen.
Im zweiten Vergewaltigungsfall, der neu verhandelt wird, geht es um eine Nacht im März 2024. Die betroffene Frau schilderte im Prozess, wie sie zwei Schlaftabletten nahm und in ihrer Osloer Wohnung einschlief. Høiby hatte sie zuvor auf einer Afterparty kennengelernt. In Erinnerung blieb ihr eine Wahrnehmung von Lichtblitzen, wie in einem Traum. Was in dieser Nacht geschehen war, erfuhr sie erst acht Monate später bei einer polizeilichen Vernehmung. Ihre Anwältin Hege Salomon verwies nach dem Berufungsbeschluss auf die Belastung durch ein zweites Verfahren.
Nora H. hatte im Februar an zwei Verhandlungstagen ausgesagt. Ihr Antrag, während des Prozesses nicht namentlich identifiziert zu werden, war abgelehnt worden.
Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Strafe
Im März hatte die Anklage sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Mit vier Jahren blieb das Gericht deutlich darunter. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb ihrerseits Rechtsmittel gegen das Strafmaß ein.
Henriksbø begründete das gegenüber dem Sender NRK damit, dass sich das Strafniveau für Vergewaltigung und für Misshandlung in engen Beziehungen in Norwegen derzeit verändere. Das Bezirksgericht habe ein niedrigeres Niveau zugrunde gelegt als die Anklagebehörde.
Gegen die Zulassung der Berufung hatte sich Henriksbø dagegen ausgesprochen. „Wir waren der Ansicht, dass dies sehr starke Beweise sind, die das Berufungsgericht vorab hätte bewerten können“, sagte er der Nachrichtenagentur NTB. Das Gericht entschied einstimmig anders. Damit wird auch die Strafe neu verhandelt, und sie kann am Ende höher ausfallen als vier Jahre.
„An dieser Sache ist nichts erfreulich“, sagte Verteidiger Petar Sekulic dem Sender NRK. „Aber er ist zumindest zufrieden damit, dass das Berufungsgericht ihn hier gehört hat und den Fall wie gewünscht neu verhandeln lässt.“ Høiby hält in allen drei Punkten an seiner Unschuldsbehauptung fest.
Fußfessel auf Skaugum, Ausgang zur Beerdigung
König Harald V. war am 28. August im Alter von 89 Jahren gestorben. Sein Sohn Haakon folgte ihm auf den Thron, Mette-Marit wurde Königin.
Seit dem 13. Juli verbringt der 29-Jährige seine Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf Gut Skaugum, dem Landsitz des Königspaares. Zuvor saß er im Gefängnis, zuletzt in der Anstalt Ila bei Oslo. Eine der beiden Vergewaltigungen, gegen deren Verurteilung er vorgeht, fand nach den Feststellungen des Gerichts auf diesem Anwesen statt.
Nach Angaben des norwegischen Magazins Se og Hør darf Høiby auf dem Gut Besuch empfangen, den Pool nutzen und sich im Garten aufhalten, unter polizeilicher Aufsicht auch grillen. Verlassen darf er den festgelegten Bereich nicht, Drogen sind ihm untersagt.
Rund um den Tod des Königs erhielt er mehrfach Ausgang. Am 27. August besuchte er König Harald im Krankenhaus, am 31. August nahm er an der Überführung des Sarges in die Schlosskapelle teil, am 9. September am Staatsbegräbnis im Osloer Dom. Dort saß er in der zweiten Reihe und war zuvor gemeinsam mit Kronprinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus im königlichen Wagen angereist. Norwegische Medien, darunter Se og Hør, kritisierten diese Platzierung.
Anfang September wurde die Haftfrist mit seinem Einverständnis bis zum 5. Oktober verlängert. Sekulic begründete die Zustimmung gegenüber Nettavisen damit, dass sein Mandant in den Tagen um den Tod von König Harald keine Aufmerksamkeit auf diese Frage lenken wolle. Insgesamt hat Høiby mehr als 200 Tage in Untersuchungshaft oder unter elektronischer Überwachung verbracht. Diese Zeit wird auf eine spätere rechtskräftige Strafe angerechnet.
Hintergrund: Wer Marius Borg Høiby ist
Geboren wurde er am 13. Januar 1997 in Oslo, vier Jahre bevor seine Mutter den damaligen Kronprinzen Haakon heiratete. Sein leiblicher Vater Morten Borg saß zum Zeitpunkt der Geburt eine Haftstrafe wegen Drogen- und Gewaltdelikten ab. Bei der Hochzeit im August 2001 war der Vierjährige Pagenjunge.
Einen Titel bekam er nie. Er steht nicht in der Thronfolge und kann nach der norwegischen Verfassung auch nicht König werden, weil er nicht in direkter Linie vom Monarchen abstammt. Seine Halbgeschwister sind Kronprinzessin Ingrid Alexandra und Prinz Sverre Magnus.
Nach dem Sportgymnasium Wang in Oslo begann Høiby 2017 ein Wirtschaftsstudium in den USA und brach es ab. Danach arbeitete er als Praktikant beim Designer Philipp Plein und als Stilredakteur beim britischen Magazin Tempus, das Ende 2018 eingestellt wurde. Im Februar 2022 meldete er in Tønsberg ein Einzelunternehmen für Motorradreparaturen an, ohne Angestellte.
Eine Apanage erhält er nicht. Bei einer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2024 gab er an, monatlich 20.000 norwegische Kronen von seiner Mutter und seinem Stiefvater zu bekommen, umgerechnet rund 1.700 Euro.
Vor Prozessbeginn äußerte sich König Haakon zum Verhältnis der Familie zu seinem Stiefsohn:
„Marius Borg Høiby ist kein Mitglied des norwegischen Königshauses und damit eigenständig. Er liegt uns am Herzen, und er ist ein wichtiges Mitglied unserer Familie. Er ist norwegischer Staatsbürger und hat dieselben Pflichten wie alle anderen, und dieselben Rechte.“
Königin Mette-Marit hat sich zu den Vorwürfen gegen ihren Sohn öffentlich nie geäußert. Nach dem Urteil im Juni teilte der Hof dem Sender NRK mit, der Fall sei vom Gericht behandelt worden und das Königshaus kommentiere das Ergebnis nicht. Die Königin selbst leidet seit 2018 an Lungenfibrose. Im Juni 2026, im selben Monat wie das Urteil gegen ihren Sohn, erhielt sie eine Lungentransplantation und trat seither kaum öffentlich auf.
Wie es weitergeht
Den Vorsitz im Berufungsverfahren führt Richter Frode Elgesem. Die 16 angesetzten Verhandlungstage sind vorläufig, der Zeitrahmen kann sich noch ändern.
Bis zum Abschluss des Verfahrens ist das Strafmaß von vier Jahren nicht rechtskräftig.
Betroffen von sexualisierter oder häuslicher Gewalt? Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter 08000 116 016 kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.
Quellen: NRK · TV 2 · VG · Tagesschau

